Aufgepasst bei der Wohnungsrückgabe04.08.09

Stefanie Anschütz

Experten vom Mieterverein zu Mietrechtsfragen

Sie ziehen wieder einmal um. Die neue Wohnung ist weitgehend eingerichtet. Aber die alte Wohnung müssen Sie noch zurückgeben. Sie haben ein ungutes Gefühl. Völlig zu Recht! Es gibt Vermieter, die bei der Wohnungsrückgabe mit der Lupe durch die Wohnung kriechen, um Ihnen auch noch den letzten Kratzer anzuhängen und dafür Geld zu verlangen. Um herauszufinden, wohin die Reise geht, empfiehlt es sich daher, etwa vier Wochen vor Auszug eine Vorbesichtigung mit dem Vermieter zu vereinbaren. Er wird Ihnen sagen, was ihm nicht gefällt. Damit können Sie sich vor der endgültigen Rückgabe mit Ihrem Mieterverein darüber beraten, welche Ansprüche ihm zustehen und welche nicht. Aber Vorsicht! Wenn Ihr Vermieter bei der Vorabnahme mit einem formularmäßigen Protokoll aufwartet, in dem allerlei Kreuzchen für „gut“ oder „nicht gut“ zu setzen sind, seien Sie äußerst zurückhaltend mit Ihrer Unterschrift. In vielen Formularen findet sich nämlich ein Satz, mit dem sich Mieter verpflichten, alles das, was der Vermieter beanstandet hat, bis zur endgültigen Rückgabe in Ordnung zu bringen. Das kann richtig teuer werden, weil es dabei gar nicht mehr darauf ankommt, ob Ihr Mietvertrag Sie dazu verpflichtet oder nicht. Lassen Sie sich das Vorabnahmeprotokoll im Zweifel aushändigen ohne es zu unterschreiben, um es in Ruhe zu prüfen oder prüfen zu lassen. Und bevor Sie die Wohnung später endgültig zurückgeben, machen Sie jede Menge Fotos von deren Zustand und schreiben Sie alle Zählerstände auf. Damit sind Sie gut gerüstet.