Betriebskostenprüfung beim Vermieter06.12.08
Experten vom Mieterverein zu Mietrechtsfragen
Ihre Betriebskostenabrechnung ist eingetroffen. Guthaben knapp 100 Euro. Eigentlich sind Sie zufrieden. Aber Sie fragen sich, ob nicht die Vorauszahlung einfach zu hoch war und die Abrechnung Sie trotzdem benachteiligt? Sie würden gerne eine Kurzprüfung machen. Kein Problem! In Kiel gibt es einen Betriebskostenspiegel und einen Heizspiegel – beide verfügbar beim Mieterverein und unter www.kieler-mieterverein.de. Dort sind alle denkbaren Betriebskosten mit Kieler Durchschnitts-beträgen einzeln aufgelistet. Vergleichen Sie Ihre Abrechnung mit diesen Werten. Einzelne Kosten, die deutlich über dem Mittel liegen, sollten Sie sich näher ansehen. Die Belegprüfung beim Vermieter ist der richtige Weg. Melden Sie sich an und nehmen Sie eine Digitalkamera mit, die Mitglieder beim Mieterverein kostenfrei ausleihen können. Wenn Sie Streit befürchten, bitten Sie einen Freund, Bekannten, Verwandten oder Nachbarn, Sie als Zeugen zu begleiten. Lassen Sie sich die Verträge und Rechnungen vorlegen und fotografieren Sie diese kurzerhand (vorher zu Hause üben). Das Amtsgericht Berlin-Mitte stützt Ihren Anspruch, Kopien zu fertigen mit Urteil 2 C 66/07 vom 07.08.2007. Später können Sie die Unterlagen in Ruhe prüfen und bei Bedarf ausdrucken. Betrifft die Rechnung wirklich Ihr Haus? Fällt sie in den Abrechnungs- zeitraum? Stimmt der Betrag? Sind Verwaltungs- oder Reparaturkosten enthalten? Das ist Ihnen alles viel zu aufwendig und stressgeneigt? Dann lassen Sie sich kompetent helfen. Sie wissen schon wo!


