Energieausweis – schon mal gehört? 30.11.09
Experten vom Mieterverein zu Mietrechtsfragen
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Vermieter bei Vermietung ihrer Immobilie den Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Diesen Ausweis gibt es als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis. Ersterer stützt sich auf die drei letzten Heizkostenabrechnungen des Gebäudes, letzterer weist den fachmännisch errechneten Wärmebedarf aus. Beide geben Aufschluss über den ungefähr zu erwartenden Energieverbrauch und können Sie davor schützen, in eine „Energieschleuder“ einzuziehen. Die Energieeffizienz des Gebäudes wird mit einer Farbskala verdeutlicht. Beim Energieausweis gilt eindeutig: Je grüner, desto besser. Im grünen Bereich ist der Energiebedarf des Gebäudes am niedrigsten. Und wann haben Sie eine „Energieschleuder“ vor sich? Wenn Sie rot sehen! Auf dem Energieausweis sind außerdem Vergleichswerte angegeben, an denen Sie sich zusätzlich orientieren können. So weit so gut.
Und wenn Ihr neuer Vermieter keinen Energieausweis hat? Er verhält sich in jedem Falle ordnungswidrig und wenn es hart auf hart geht, kann er sich ein Bußgeld einfangen. Aber ob Sie die neue Wohnung bekommen, wenn Sie Ihrem Vermieter mit Anzeige drohen, darf man bezweifeln. Fingerspitzengefühl ist angesagt. Eines aber steht fest: Wird Ihnen ein Energieausweis vorgelegt und weist er die Wohnung als günstig aus, dann können Sie hinlänglich sicher sein, dass bei den Energiekosten keine unangenehme Überraschung lauert. Und wenn der Energieverbrauch später trotzdem sehr hoch ist? Kommen Sie zum Mieterverein!


