Ersatzmieter - den Dritten nehmen?02.01.09

Expert/innen des Kieler Mietervereins zu aktuellen Mietrechtsfragen: Diesen Monat schreibt Rechtsberater Albert Hubatsch. Bei Anregungen und Fragen können sich unsere Leser/innen direkt an den Mieterverein wenden. Eine Mitgliedschaft ist erforderlich, für Bezieher von Sozialleistungen gibt es einen Beitragsnachlass von 30 Prozent. Mieterverein Kiel, Eggerstedtstr. 1,Tel.: (04 31) 97 91 90.
Experten vom Mieterverein zu Mietrechtsfragen
Sie wollen schon lange umziehen. Plötzlich finden Sie Ihre Traumwohnung – und die ist sofort verfügbar. Sie fragen Ihren Vermieter, ob er Sie vorzeitig aus dem Vertrag entlässt. Die schnörkellose Antwort lautet aber: „Nöö!” Ihr Nachbar flüstert Ihnen, dass Sie dem Vermieter nur drei Ersatzmieter benennen müssten, spätestens den Dritten müsse er sowieso akzeptieren. Das stimmt so leider nicht. Mieter haben nur dann Anspruch auf vorzeitige Entlassung, wenn die Nachmieterstellung vereinbart wurde oder sie ein berechtigtes Interesse an einem vorzeitigen Vertragsende haben. Letzteres gilt nur für längere Kündigungsfristen. Was also tun, wenn beides nicht greift? Sie werden Miete und Betriebskosten weiter zahlen müssen und dürfen auch nicht auf die Kaution verweisen. In dieser Zeit muss Ihnen die Wohnung aber weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Für Modernisierungsarbeiten des Vermieters oder Malerarbeiten des neuen Mieters nach Ihrem Auszug können Sie eine Mietminderung beanspruchen. Wird die ganze Wohnung in Beschlag genommen, dürfen Sie bis zu 100 Prozent mindern. Die Mietminderung berechnet sich auf die Bruttomiete – also einschließlich Heiz- und Nebenkosten. Was lehrt uns das? Es lohnt sich, die Wohnung so schnell, wie möglich geräumt zurückzugeben. Sie müssen die Wohnung im Auge behalten. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass viele Vermieter der Versuchung nicht widerstehen können, in der leeren Wohnung schon mal ordentlich loszulegen. Und wenn sie einfach leer bleibt?Dann ist in der Regel nichts zu machen.Scha

