Hartz IV im Urteil der Sozialgerichte06.11.08

Worauf Empfänger von Sozialleistungen (k)einen Anspruch haben – Neue wichtige Entscheidungen

Immer mehr Hartz-IV-Empfänger klagen bei den Sozialgerichten. Sie fühlen sich bei der Bedarfsberechnung oder Leistungskürzung ungerecht behandelt. An dieser Stelle veröffentlichen wir in Zusammenarbeit mit dem Sozialrechtsexperten Anwalt Helge Hildebrandt wichtige Urteile für Hartz-IV-Empfänger.

Doppelmieten bei Umzug
Bei einem Umzug muss der Mieter aufgrund der gesetzlichen Kündigungsfristen häufig noch für die alte Wohnung Miete zahlen, auch wenn er bereits in der neuen Wohnung wohnt. Die durch einen notwendigen oder durch das Jobcenter die ARGE veranlassten Umzug entstandenen doppelten Mietbelastungen sind grundsätzlich von der Behörde zu übernehmen (SG Schleswig vom 22.05.2007- S 3 AS 363/07 ER m.w.N.). Gegenteilige Auskünfte z.B. des Jobcenters Kiel, wonach doppelte Mietzinszahlungen immer zu Lasten des Hilfsbedürftigen gehen (Merkblatt zur Wohnungsanmietung und zum Umzug) geben die Rechtslage unzutreffend wieder. Es ist aber zu empfehlen, sich um einen Nachmieter zu bemühen, um doppelte Mietzinszahlungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Diese „Suchbemühungen“ sollten im eigenen Interesse dokumentiert werden.

Abzahlung von Stromschulden möglich
Hartz-IV-Empfänger besitzen gegenüber Argen oder Jobcentern gemäß § 23 Abs.
1 S. 1 SGB II einen Anspruch auf Übernahme von alten Stromschulden. Dafür muss ihnen ein Darlehen gewährt werden. Strom gehört nach einhelliger Auffassung zu dem unabweisbaren Bedarf des sozialwürdigen Lebens. Das Darlehen muss allerdings in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Zur Tilgung werden monatlich zehn Prozent von den Regelleistungen einbehalten, derzeit also 35,10 Euro. (Sozialgericht Schleswig; Az.: S 7 AS 17/05 ER)