Indexmiete? Besser nicht! 03.09.09

Birte Kubovcisik

Experten vom Mieterverein zu Mietrechtsfragen

Sie waren mal wieder auf Wohnungssuche und haben etwas Passendes gefunden. Beim Ausfüllen des Mietvertrages kreuzt der Vermieter das Kästchen Indexmiete an. Beschwichtigend weist er darauf hin, dass die Lebenshaltungskosten nur maßvoll steigen und dass deswegen auch die Mieterhöhungen kein Problem sein sollten. Von wegen! Beispiel Kiel: Der Mietspiegel 2004 lag um 3,5 Prozent unter den Werten von 2002 und der von 2006 noch einmal um weitere zwei Prozent unter denen von 2004. Im gleichen Zeitraum ist aber der Verbraucherpreisindex (Basis 2005 = 100) von 95,5 (Mai 2002) auf 101,5 Punkte (Mai 2006) gestiegen, also um 6,28 Prozent. Wenn das kein Unterschied ist! Zwar gewähren sinkende Mietspiegel keinen Mietsenkungsanspruch, wohl aber hätten Indexmieten für diesen Zeitraum knackige Mieterhöhungen zugelassen. Und sie haben noch einen bösen Haken: Beim Abschluss eines Mietvertrages werden häufig Mieten vereinbart, die über den Mietspiegelwerten liegen. Das ist erträglich, weil das Miet­gefüge meistens über kurz oder lang nachzieht. Wenn die überhöhte Anfangsmiete aber an einen Index gekoppelt ist, bleibt sie auf dem überhöhten Niveau, weil sie weiter hochgeschraubt wird, be­vor das Mietgefüge diesen Wert erreicht hat. Und noch schlimmer: Haben Sie zeitweise auf Ihr Kündigungsrecht verzichtet, können Sie der Erhöhung nicht einmal ausweichen. Deswegen gilt: Hände weg von Indexmieten – sie sind in der Regel teuer und unberechenbar. Und wenn Ihr Vermieter darauf besteht? Suchen Sie sich lieber einen anderen Anbieter!