Mieterhöhung nach Modernisierung15.03.09

Bei Anregungen und Fragen können sich unsere Leser/innen direkt an den Mieterverein wenden. Eine Mitgliedschaft ist erforderlich. Für Bezieher von Sozialleistungen gibt es einen Beitragsnachlass von 30 Prozent. Mieterverein Kiel, Eggerstedtstr. 1,Tel.: (04 31) 97 91 90.

Experten vom Mieterverein zu Mietrechtsfragen

Ihr Haus ist grundlegend modernisiert worden. Dach neu, Fassade wärmegedämmt,
niegelnagelneuer Heizkessel im Keller. Badezimmer und Küche genügen modernen Ansprüchen. Der Umbaustress ist vorbei, Sie sind ganz zufrieden. Aber da steht noch die Mieterhöhung aus. Elf Prozent der Kosten darf Ihr Vermieter auf die Jahresmiete umlegen – haben Sie jedenfalls gehört. Könnte also teuer werden. Und richtig: 300.000 Euro hat Ihr Vermieter für die zehn gleich großen Wohnungen Ihres Hauses aufgewendet. Die Rechnung erscheint Ihnen einfach: Elf Prozent davon sind 33.000 Euro entsprechend 3.300 Euro je Wohnung jährlich. Daraus würde sich eine monatliche Mieterhöhung von 275 Euro errechnen – eine echte Horrorvorstellung. Ganz so schlimm ist es dann doch nicht. Die Erneuerung des Daches war eine reine Reparatur und hat 100.000 Euro gekostet. Also darf die Mieterhöhungsformel nur mit 200.000 Euro angewendet werden. Die Fassade war wegen vieler Risse sanierungsbedürftig. Die ersparten Reparaturkosten müssen ebenfalls abgezogen werden. Ihr Vermieter hat ein zinsgünstiges Darlehen aus öffentlichen Haushalten in Anspruch genommen – der Zinsvorteil muss Ihnen gutgeschrieben werden.Aber am Ende beträgt die Mieterhöhung trotzdem noch 100 Euro monatlich. Ganz schön viel für eine 80 Quadratmeter große Wohnung. Allerdings sparen Sie jetzt bei den Heizkosten monatlich 70 Cent je Quadratmeter, so dass 56 Euro wieder hereinkommen und die echte Mehrbelastung „nur” 44 Euro beträgt. Zahlen müssen Sie vom Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung. Zu kompliziert? Der Mieterverein hilft!