Schneefegen – die ungeliebte Pflicht01.01.10

Elisabeth Junghanns

Elisabeth Junghanns

Experten vom Mieterverein zu Mietrechtsfragen

Der Winter steht vor der Tür und bei Ihnen zu Hause wird es schon jetzt nicht richtig warm. Die Hausverwaltung will prüfen, doch es passiert nichts. Kommt ziemlich häufig vor. Aber Beanstandungen wie: „Die Wohnung ist kalt“ und „ich friere ständig“ sind tatsächlich schwer greifbar und nicht gerichtsfest; Frostköttel frieren auch bei 22 Grad noch, während kernige Typen sich schon bei 18 Grad in der Sauna wähnen. Also hilft nur eines: Heizung auf „volle Pulle“, Thermometer an die Wand und ein paar Tage lang die Raumtemperatur im Stundentakt notieren. Kommt dabei heraus, dass die Wohnung erst nach ein paar Stunden mit Ach und Krach 18 Grad erreicht, haben Sie Anspruch auf mehr. Anrufe versickern fast immer - schreiben Sie der Hausverwaltung lieber einen Brief! Legen Sie eine Kopie Ihrer Tabelle bei, verlangen Sie für die Zeit zwischen sieben und 23 Uhr eine Raumtemperatur von mindestens 21 Grad, denn das billigt die Rechtsprechung Ihnen überwiegend zu. Setzen Sie eine Frist von vier bis fünf Tagen und kündigen Sie an, dass Sie bei zu niedrigen Temperaturen nach Fristablauf die Miete mindern, mit Strom zuheizen und die Kosten dafür von der Miete abziehen werden. Meistens kommt dann Bewegung in die Sache. Aber bedenken Sie bitte: Wenn Sie wirklich Ernst machen wollen, brauchen Sie auch einen Zugangsnachweis für Ihre Beanstandung. Einschreiben ist gut, Telefax ist gut oder persönliche Übergabe gegen Quittung. Und wenn das alles nichts hilft, lassen Sie Ihren Mieterverein von der Kette.