Selbstauskunft - Sind Sie gläsern genug?01.02.10

Dieter Uecker

Experten vom Mieterverein zu Mietrechtsfragen

Sie sind auf Wohnungssuche und haben

auch etwas passendes gefunden. Ihr

zukünftiger Vermieter will es aber ganz

genau wissen. Sie sollen eine „Selbstauskunft“

ausfüllen, eine Bescheinigung

des alten Vermieters und eine „Schufaauskunft“

beibringen. Junge, Junge!

Darf der das verlangen? Meine Antwort

lautet: „Jein!“ Die „Selbstauskunft“

muss sich auf Fragen beschränken, die

für den Vermieter objektiv von Interesse

sind: Ob Sie in Privatinsolvenz sind, Einkommenspfändungen

vorliegen, Schulden

beim bisherigen Vermieter bestehen.

Schummeln verboten. Etwas anderes

gilt bei Fragen, die das Mietverhältnis

nicht berühren: Mitglied im Mieterverein?

Vorbestraft? Ermittlungsverfahren

anhängig? Das geht Ihren Vermieter

nichts an. Schummeln erlaubt. Und was

ist mit der Schufaauskunft? Einen Anspruch

darauf hat Ihr Vermieter jedenfalls

nicht. Aber damit Sie die Wohnung

wirklich bekommen, können Sie ihm das

Papier natürlich „freiwillig“

vorlegen. Geben Sie ihm nicht die

Schufa-Eigenauskunft, die alle Ihre persönlichen

Daten enthält, sondern nur

die Schufa-Verbraucherauskunft, die

zur Begründung eines Mietverhältnisses

völlig ausreicht. Und die Bescheinigung

des alten Vermieters? Schwierig,

schwierig! Auch darauf hat Ihr neuer

Vermieter natürlich keinen Rechtsanspruch.

Schlimmer noch: Ihr alter Vermieter

muss auch keine Bescheinigung

ausstellen. Hängt der neue Mietvertrag

aber von der Bescheinigung ab und ist

die Sache nicht einigungsfähig: Dann

sind Sie leider „gekniffen“.