Bundesverfassungsgericht muss über Kinder-Hartz-IV neu entscheiden15.03.09

Das Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel, wonach die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre verfassungswidrig sind, ist von mehreren Sozialverbänden und auch von Teilen der Politik gelobt worden.

Das höchste deutsche Sozialgericht hatte in einer aufsehenerregenden Entscheidung festgestellt, dass die pauschale Kürzung auf 60 Prozent der Leistung für einen Erwachsenen gegen das Grundgesetz verstoße. Erwachsene erhalten derzeit 351 Euro monatlich, bis 14- Jährige 211. Laut Sozialrichter hätte der Gesetzgeber die Leistungen nicht festlegen dürfen, ohne den im Detail erforderlichen Bedarf zu ermitteln. Auch wurde beanstandet, dass bisher kein Unterschied gemacht wird zwischen einem Säugling und einem Jugendlichen. Gerügt wurde zudem, dass Kinder von ALG-II-Beziehern anders als Kinder von Sozialhilfebeziehern keinen zusätzlichen Bedarf etwa für Babynahrung geltend machen können. Endgültig entscheiden muss das Bundesverfassungsgericht, wohin das Gesetz vom Bundessozialgericht zur Prüfung vorgelegt wurde. Sozialverbände sprachen jedoch bereits von einer „Klatsche für die Politik“. Der Paritätische Schleswig-Holstein sieht sich in seiner Forderung bestätigt, dass Kinder je nach Alter zwischen 254 bis 321 Euro benötigen. Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein erklärte, Kinder könnten „nicht einfach als ein Bruchteil der Bedürfnisse von Erwachsenen definiert werden.“ Begrüßt wurde die Entscheidung auch von den Grünen, Der Linken sowie Schleswig-Holsteins Arbeitsminister Uwe Döring (SPD). Zurückhaltend reagierte hingegen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, ebenfalls SPD. Es bestehe kein akuter Handlungsbedarf, da mit dem Konjunkturpaket II ab kommenden Juli die Hartz-IV-Sätze für Sechs- bis 13- Jährige von 60 auf 70 Prozent und dann 246 Euro Sozialgeld angehoben würden. Vom Diakonischen Werk Hamburg wurde dies als „nur ein erster Schritt“ bezeichnet.