Hartz IV im Urteil der Sozialgerichte02.01.09
Worauf Empfänger von Sozialleistungen (k)einen Anspruch haben – Neue wichtige Entscheidungen
Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels Höchst umstritten ist, unter welchen Voraussetzungen ein von der Sozialbehörde veranlasster Umzug im Einzelfall „unzumutbar“ ist, so dass die bisherigen (gegebenenfalls auch zu hohen) Mietkosten von dem Grundsicherungsträger weiter übernommen werden müssen. Das Bayerische Landessozialgericht hat in einem Urteil vom 21.04.2006 die Unzumutbarkeit mit der Höhe der Umzugskosten im Verhältnis zu den ersparten Mietaufwendungen, der langen Wohndauer von 34 Jahren und der damit einhergehenden sozialen Verwurzelung,dem gesundheitlichen Zustand (geringe körperliche und psychische Belastbarkeit) sowie dem bevorstehenden Renteneintritt (ca. in 2 Jahren) begründet. Der unter anderem für die Hansestadt Lübeck zuständige 6. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 17.01.2008 mit einer eher dünnen Begründung entschieden, dass eine über 40 Jahre andauernde Mietdauer sowie der tägliche Besuch einer 94 Jahre alten blinden und pflegebedürftigen Tante im Pflegeheim einen Umzug in einen anderen Stadtteil Lübecks nicht unzumutbar macht.


