Hartz IV im Urteil der Sozialgerichte06.12.08

Worauf Empfänger von Sozialleistungen (k)einen Anspruch haben – Neue wichtige Entscheidungen

Immer mehr Hartz-IV-Empfänger fühlen sich bei der Bedarfsberechnung oder Leistungskürzungen ungerecht behandelt. Wir veröffentlichen jeden Monat Urteile, die für Bezieher von Hartz IV und anderen Sozialleistungen von Bedeutung sind. Unsere Servicerubrik „Hartz IV im Urteil der Sozialgerichte“ entsteht in Zusammenarbeit mit dem Experten für Sozialrecht Helge Hildebrandt, Rechtsanwalt in Kiel Krankenhausverpflegung nicht auf Arbeitslosengeld II anrechnen Arbeitsminister Olaf Scholz hat am 7. November 2008 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag angekündigt, die seit dem 01.01.2008 in einer Rechtsverordnung (ALG II VO) geregelte Anrechnung von Krankenhausverpflegung auf den Regelsatz für ALG-II-Bezieher zurückzunehmen (Bundestags-Drucksache 16/10714). Bisher kürzten ARGEN bei einem Klinikaufenthalt die Regelleistung um 35 Prozent (bis zu 120 Euro). Das Bundessozialgericht hatte entschieden, dass die Behörde rechtswidrig kürzte,weil es für dieses Vorgehen bis Ende 2007 keine Rechtsgrundlage gab und an der Rechtmäßigkeit der zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „erhebliche Bedenken“ bestünden. Denn nach dem Leistungssystem des SGB II sei eine individuelle Bedarfsermittlung bzw. abweichende Bestimmung der Höhe der Regelleistungen gesetzlich nicht vorgesehen (BSG, Urt. v. 18.06.2008, B 14 AS 22/07 R). Betroffene sollten sich in jedem Fall zur Wehr setzen, wenn bei Ihnen Krankenhausverpflegung angerechnet wurde.