Hartz IV im Urteil der Sozialgerichte01.07.09

Wir veröffentlichen jeden Monat Urteile, die für Bezieher von Hartz IV und anderen Sozialleistungen von Bedeutung sind. Unsere Servicerubrik entsteht in Zusammenarbeit
Mutter und erwachsener Sohn unter einem Dach: Volle Sozialleistung
Einer über 65 Jahre alten Mutter, die mit ihrem 36-jährigen arbeitslosen Sohn zusammenlebt, stehen die vollen Regelleistungen nach dem SGB XII zu (Grundsicherung im Alter). Das entschied das Bundessozialgericht am 19.5.2009 (Az.: B 8 SO 8/08 R). Bisher waren das 351, ab 1. Juli 359 Euro. Das zuständige Sozialamt hatte der Mutter die Grundsicherungsleistungen nur in Höhe von 80 Prozent des Regelsatzes gewährt, weil sie mit ihrem Sohn nach dessen Auffassung einen gemeinsamen Haushalt führe. Das BSG hat nun geurteilt, dass es für diese Kürzung keine Rechtsgrundlage gebe. Die Klägerin und ihr Sohn bildeten weder eine Bedarfs- (der Sohn war nicht mehr minderjährig) noch eine Einsatzgemeinschaft. Unter Gleichheitsgesichtspunkten (Art. 3 GG) sei es deshalb nicht gerechtfertigt, die Mutter sozialhilferechtlich schlechter zu stellen als im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Nach beiden Gesetzen ist sie als Alleinstehende und im SGB XII als Haushaltsvorstand zu behandeln.

