Hartz IV im Urteil der Sozialgerichte30.11.09

Helge Hildebrandt

Selbstständig: Verwertung von Lebensversicherung nicht immer Pflicht

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 7.5.2009 kann bei langjährig Selbstständigen eine Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen auch dann, wenn die Verwertung vor Eintritt in den Ruhestand nicht durch einen vertraglichen Verwertungsausschluss ausgeschlossen wurde, wegen Vorliegens eines Härtefalles nach § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II ausscheiden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Renteneintrittsalter kurz bevorsteht, nach der Verwertung der Lebensversicherung im Alter voraussichtlich eine Versorgungslücke vorliegt und die Lebensversicherungsverträge objektiv und subjektiv zur Altersvorsorge zweckbestimmt waren. Insbesondere eine Kumulation von Härtegesichtspunkten kann dabei einer Verwertungspflicht entgegen stehen. Im Einzellfall kann eine „Rentennähe“ etwa schon mit Vollendung des 58. Lebensjahres angenommen werden, wenn die beruflichen Einsatzmöglichkeiten aufgrund der Ausbildung, der bisherigen Erwerbsbiografie oder der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit stark ein­­­­­­­­­­­geschränkt sind. Für die Zweckbestimmung einer Lebensversicherung zur Altersvorsorge spricht, wenn der Fälligkeitszeitpunkt nach Erreichen des 60. Lebensjahres eintritt oder eine lebenslange Rentenzahlung anstatt einer Einmalauszahlung vereinbart ist. (BSG, Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 35/08 R))