Mieterhöhung – muss ich wirklich zahlen?01.07.09

Volljurist Stephan Sombrutzki

Experten vom Mieterverein zu Mietrechtsfragen

Jahrelang hatten Sie Ruhe. Und jetzt das: Mieterhöhung! 36 Euro sollen Sie monatlich mehr zahlen. Begründung: Von drei anderen Mietern bekommt Ihr Vermieter diese höhere Miete schon, und wenn Sie nicht zustimmen, will er Sie verklagen. Was also tun? Es hilft nichts: Sie müssen die Frage klären, was Ihre Wohnung wirklich Wert ist. In Mietspiegelstädten (Kiel, Lübeck, Neumünster, Norderstedt und Reinbek) und in der näheren Umgebung ist die Sache einfach: Beim Mieterverein, der Stadtverwaltung oder im Internet bekommen Sie den örtlichen Mietspiegel, der das Verfahren erläutert und Wertmaßstäbe liefert. Unbedingt besorgen! Bestätigt der Mietspiegel die Vermieterforderung, sollten Sie schriftlich zustimmen und fristgemäß – vom Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang – zahlen. Tun Sie das nicht, kann Ihr Vermieter Klage auf Zustimmung erheben und wird sich damit wohl durchsetzen. Liegt der Mietspiegelwert unter der Forderung des Vermieters, können Sie die Zustimmung entsprechend niedriger erklären oder ganz verweigern. Vorsicht! Der Teufel steckt im Detail und das Mieterhöhungsverfahren kennt viele Formvorschriften. Missachtet sie der Vermieter, kann die Mieterhöhung abgewehrt werden, auch wenn sie der Höhe nach vielleicht gerechtfertigt wäre. Und dann gilt es auch noch die 20-Prozent-Kappungsgrenze zum Schutz vor starken Mietsprüngen zu berechnen. Eigentlich müssten da Fachleute ran. Lohnt sich meistens.

Expert/innen des Kieler Mietervereins zu aktuellen Mietrechtsfragen: Diesen Monat schreibt Volljurist Stephan Sombrutzki. Bei Anregungen und Fragen können sich unsere Leser/innen direkt an den Mieterverein wenden. Eine Mitgliedschaft ist erforderlich. Für Bezieher von Sozialleistungen gibt es einen Beitragsnachlass von 30 Prozent.Mieterverein kiel, Eggerstedtstr. 1, Tel.: (0431) 97 91 90. Wir veröffentlichen jeden Monat Urteile, die für Bezieher von Hartz IV und anderen Sozialleistungen von Bedeutung sind. Unsere Servicerubrik entsteht in Zusammenarbeit mit dem Experten für Sozialrecht Helge Hildebrandt, Rechtsanwalt in Kiel.