Wie hoch Betriebskosten sein dürfen01.05.10

Barbara Schmidt

Experten vom Mieterverein zu Mietrechtsfragen

 Sie haben Ihre Betriebskostenabrechung bekommen – Nachzahlung: mehr als 200 Euro. Ihr Nachbar hingegen bekommt fast 100 Euro zurück. Kann das angehen? Ja, das ist möglich wenn Ihr Nachbar beispielsweise eine höhere Vorauszahlung geleistet hat als Sie. Wirklich spannend ist aber nur die tatsächliche Höhe der Betriebskosten. Für Ihre 68 Quadratmeter große Wohnung sollen Sie insgesamt 1.770,72 Euro bezahlen. Das sind 2,17 Euro je Quadratmeter im Monat ohne Heizkosten. Ist das viel? Ja, ist es. Maßstab kann der Betriebskostenspiegel sein. Er zeigt für Kiel durchschnittliche Kosten je Quadratmeter im Monat für jede einzelne Betriebskostenart an. Von der Grundsteuer über Wasser und Müll bis hin zum Hauswart, den Versicherungen und dem Kabelanschluss. Wenn die ganze Palette der Betriebskosten umgelegt wird, fallen in Kiel durchschnittlich 1,89 Euro je Quadratmeter im Monat an. Also vergleichen Sie doch mal! Wenn es keinen Fahrstuhl (0,19 Euro), keinen Garten (0,10 Euro) und kein Kabelfernsehen (0,14 Euro) gibt, muss Ihre Abrechnung natürlich niedriger ausfallen – das Mittel läge dann bei 1,46 Euro je Quadratmeter. Und was heißt das nun? Wenn Ihre Abrechnung im Mittel oder sogar darunter liegt, muss sie zwar nicht fehlerfrei sein, aber die Fehler halten sich in Grenzen. Liegt sie aber deutlich darüber, ist Vorsicht geboten. Sie sollten sich die Belege ansehen oder den Mieterverein um Hilfe bitten. Und wo gibt es den Betriebskostenspiegel? In der Mietspiegelbroschüre oder unter www.kieler-mieterverein.de <Expert/innen des Kieler Mietervereins zu aktuellen Mietrechtsfragen: Diesen Monat schreibt Volljuristin Barbara Schmidt. Bei Anregungen und Fragen können unsere Leser/ innen sich direkt an den Mieterverein wenden. Eine Mitgliedschaft ist erforderlich. Für Bezieher von Sozialleistungen gibt es einen Beitragsnachlass von 30 Prozent. Mieterverein in Kiel, Eggerstedtstr. 1., Tel.: (04 31) 97 91 90.