Erschreckend: 90 Prozent der Mietverträge mit unwirksamen Klauseln

Viele Mieter lassen im Laufe eines Mietverhältnisses ihren Mietvertrag überprüfen. Manchmal bzw. häufig ist das Resultat eine oder mehrere unwirksame Klauseln. 90 Prozent aller in Deutschland abgeschlossenen Mietverträge enthalten nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) solche unwirksamen Vertragsklauseln. In mehr als 19 Millionen Mietverträgen sind somit Regelungen und Klauseln vereinbart, die eindeutig gegen das Gesetz verstoßen oder die nach der Rechtsprechung der Gerichte Mieter übermäßig benachteiligen und deshalb unwirksam sind.

Unwirksam sind insbesondere oft Vereinbarungen in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen und Renovierungen. Daneben sind viele Mietvertragsangaben zur Wohnungsgröße falsch, Fragen der Tierhaltung, der Kündigungsfristen oder der Mieterrechte unwirksam geregelt. Unwirksame Vertragsklauseln findet man nicht nur in »selbst gestrickten« Mietverträgen von Einzelvermietern. Auch bzw. insbesondere in Formularmietverträgen von Maklern, Hauseigentümervereinen oder Wohnungsunternehmen sind viele unwirksame Regelungen festgeschrieben. Das gilt auch dann, wenn sich diese Verträge »Mustermietvertrag« oder »Einheitsmietvertrag« nennen.

Ist eine Vertragsklausel unwirksam, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung, zum Beispiel die des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bevor Mieter einen Mietvertrag unterschreiben, sollten sie sich beraten lassen, ob die Vereinbarungen wirksam sind oder nicht. Spätestens aber, wenn der Vermieter Rechte aus dem Vertrag ableitet, muss der Vertrag geprüft werden. Ein Mietvertragsformular des Deutschen Mieterbundes sowie eine Hausordnung und ein Übergabeprotokoll können kostenlos im Internet unter www.mieterbund.de heruntergeladen werden.

Expert/innen des Kieler Mietervereins schreiben zu aktuellen Mietrechtsfragen. Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne der Volljuristin Stefanie Anschütz.