Was beim Urlaub auf »Balkonien« erlaubt ist und was nicht

Das Coronavirus wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus – auch bei der Urlaubsplanung. Wenn der geplante »Südseeurlaub« ins Wasser fällt, so ist der Balkon oder die Terrasse eine gute Alternative. Allerdings müssen Mieterinnen und Mieter das eine oder andere bedenken, bevor sie den Urlaub auf »Balkonien« starten.

Bauliche Veränderungen am Balkon oder der Terrasse sollte ein Mieter vorher mit seinem Vermieter abstimmen, da meistens eine vorherige Einwilligung von Nöten ist. Unter baulichen Veränderungen versteht man z.B. den Eingriff in die bauliche Substanz oder das Befestigen von Gegenständen mit dem Grund und Boden, welche nicht ohne weiteres und ohne Beschädigung der Mietsache entfernbar sind. Überwiegend erteilt der Vermieter eine Einwilligung zur baulichen Veränderung nur unter der Bedingung, dass der Mieter nach Auszug den vorherigen Zustand wiederherzustellen hat. Dies ist auch rechtens.

So kann grundsätzlich ein Planschbecken als Abwechslung zum Meer im Garten oder auf dem Balkon aufgestellt werden. Das ist keine bauliche Veränderung, weshalb eine Einwilligung des Vermieters grundsätzlich nicht einzuholen ist. So das Amtsgericht Kerpen mit Urteil vom 15.01.2002 (AZ.: 20 C 443/01). Allerdings darf daraus keine Beeinträchtigung des Nachbarn resultieren und es darf auch nicht gegen den geltenden Mietvertrag oder die Hausordnung verstoßen werden Ähnliches gilt für Grillen auf Balkon oder Terrasse.

Zunächst sollte jeder Mieter vorher den Mietvertrag und die Hausordnung gründlich studieren, meist werden zum Thema Grillen genaue Angaben gemacht. In manchen Vereinbarungen findet sich eine explizite Nennung, welche Art von Grill (Elektro, Gas oder Holzkohle) nicht oder ausschließlich verwendet werden darf. Durch die hohe Rauchentwicklung ist der Holzkohlegrill in manchen Mietshäusern gar nicht oder nur zeitlich erlaubt. Sollten sie sich unsicher sein, wie sie sich zu verhalten haben, dann bekommen Sie als Mitglied eines Mietervereins juristischen Rat.

Expert/innen des Kieler Mietervereins schreiben zu aktuellen Mietrechtsfragen. Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne der Volljuristin Birte Kubovcsik.