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Landtagswahl: Stimmen von der Straße

Am 7. Mai wird in Schleswig-Holstein ein neuer Landtag gewählt. Auch Menschen ohne festen Wohnsitz können wählen gehen, denn der Verlust der Wohnung geht nicht mit dem Verlust des Wahlrechts einher. Allerdings müssen sie sich selber beim Wahlamt melden.

Die schleswig-holsteinischen Wähler entscheiden am 7. Mai über die Zusammensetzung ihres neuen Landtages. Wer einen festen Wohnsitz hat, ist in der Regel in das Melderegister eingetragen und bekommt die Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Wohnungslose Bürger sind meistens nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune gelistet. Sie müssen ihre Aufnahme in das Wahlverzeichnis selbst beantragen.

Wahlberechtigt sind sie, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht infolge Richterspruchs ausgeschlossen sind und seit mindestens sechs Wochen entweder in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss sich der Wohnungslose an die Gemeindewahlbehörde, das heißt an das Rathaus beziehungsweise die Amtsverwaltung der Stadt oder Gemeinde wenden, in der er sich aufhält. Die genaue Ausgestaltung des Prozederes ist laut Auskunft der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters nicht einheitlich geregelt.

Im Allgemeinen wird eine schriftliche Erklärung verlangt, dass die oben genannten Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt sind. Wenn der Antragsteller persönlich erscheint und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Gemeinde ihn sofort in das Wählerverzeichnis aufnehmen.

Es bietet sich für Wohnungslose an, bei dieser Gelegenheit auch gleich einen Wahlschein zu beantragen und an Ort und Stelle von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen.

Wer den Antrag nicht selber stellen kann, weil er nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist, darf sich von einer anderen Person helfen lassen. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben. In einigen Städten wird mit einer Fachstelle für Wohnungslose zusammengearbeitet. Hier könnte dann auch die Wahlbenachrichtigung abgeholt werden. Der Antrag muss spätestens 21 Tage vor der Wahl, also bis zum 14. Mai, gestellt werden. Unterlagen sind nicht erforderlich.

Weitere Landtagswahlen in diesem Jahr finden am 14. Mai in Nordrhein-Westfalen und am 26. Mai im Saarland statt. Die Bundestagswahl ist für den 24. September angesetzt.

Text: Hilke Ohrt

Foto: Schleswig-Holsteinischer Landtag