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Zuschlag bei Hartz-IV

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze beschlossen. Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, soll ab Januar 2018 mehr Geld erhalten. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich um fünf Euro.

Nach Aussagen der Bundesregierung steigen zum Jahresbeginn 2018 die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das betrifft die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Ab 1. Januar 2018 gelten die folgenden Regelsätze (Veränderung gegenüber 2017 in Klammern) (Quelle: m.bundesregierung.de):

  • Alleinstehend / Alleinerziehend, Regelbedarfsstufe 1: 416 Euro (+ 7 Euro)
  • Erwachsene nicht-erwerbsfähige / Behinderte (z.B. Wohngemeinschaften), Regelbedarfsstufe 1: 416 Euro (+ 7 Euro)
  • Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften, Regelbedarfsstufe 2: 374 Euro (+ 6 Euro)
  • Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019), Regelbedarfsstufe 3: 332 Euro (+ 5 Euro)
  • nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern, Regelbedarfsstufe 3: 332 Euro (+ 5 Euro)
  • Jugendliche vom 14 bis unter 18 Jahren, Regelbedarfsstufe 4: 316 Euro (+ 5 Euro)
  • Kinder vom 6 bis unter 14 Jahren, Regelbedarfsstufe 5: 296 Euro (+ 5 Euro)
  • Kinder unter 6 Jahre, Regelbedarfsstufe 6: 240 Euro (+ 3 Euro)

HO

Symbolfoto einer Geldbörse: birgitH / pixelio.de