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Wohngeldreform seit Anfang Januar in Kraft

Am 1. Januar 2016 ist die Änderung des Wohngeldgesetzes in Kraft getreten. Mit der Reform ist das Wohngeld an die Einkommen und Warmmieten seit 2009 angepasst worden. Was ändert sich konkret mit der Wohngeldreform?

Die Leistungen des Wohngeldes steigen, die Einkommensgrenzen beim Wohngeld werden erhöht und die Obergrenzen für die maximal zuschussfähige Miete werden angehoben.

Damit können neue Ansprüche entstehen, sodass jetzt auch einige Menschen Wohngeld bekommen, die zuvor nicht berechtigt waren. Das betrifft beispielsweise Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch geringfügig überschritten hatte. Diese können sich bei der zuständigen Wohngeldbehörde beraten lassen.

Wer bereits Wohngeld bezieht, braucht keinen Antrag auf Überprüfung und Neuberechnung des Wohngeldbescheides zu stellen. Die für den jeweiligen Haushalt zuständige Wohngeldbehörde überprüft den Wohngeldanspruch in einem automatisierten Verfahren. Änderungen der Wohn- und Einkommensverhältnisse müssen der Wohngeldbehörde allerdings weiterhin unverzüglich mitgeteilt werden.

Laut Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten sei es vorgesehen, dass alle Wohngeldempfängerhaushalte, bei denen Wohngeld vor dem 1. Januar 2016 bewilligt wurde und deren Bewilligungszeitraum in das Jahr 2016 hinein reicht, den Feststellungsbescheid von der für sie zuständigen Wohngeldbehörde bis Ende Januar 2016 erhalten. Die Überweisung des neu festgesetzten Wohngeldes erfolge für den entsprechenden Zeitraum spätestens mit der Auszahlung des Wohngeldes für Februar 2016.

Text: Hilke Ohrt

Foto: Helene Souza / pixelio.de