Schönheitsreparaturen – Wer muss streichen?

Eine häufig gestellte Frage von Mieter/innen ist: "Muss bei Auszug gestrichen werden?" Aus diesem Grund ist das Nachfolgende für viele Mieter/innen wichtig zu wissen. Nach dem Gesetz sind Vermieter/innen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Oft wälzen Vermieter/innen diese Pflicht aber vertraglich auf ihre Mieter/innen ab. Dies ist in vielen Fällen unwirksam. Seit 2015 gilt, dass Mieter/innen nicht renovieren müssen, falls sie eine nicht renovierte Wohnung ohne Ausgleichszahlung übernommen haben (BGH VIII ZR 185/14). Wenn die Wohnung dagegen renoviert übergeben wurde, ist die Abwälzung der Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen auf Mieter/innen grundsätzlich möglich. Dafür kommt es aber auf den genauen Wortlaut der Klausel im Mietvertrag an. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Klauseln kassiert. Aufgrund der vielfältigen Rechtsprechung zu diesem Thema sollten sich Mieter/innen fachkundig beraten lassen, ob ihre Klausel im Vertrag wirklich wirksam ist und sie die Wohnung daher spätestens bei Auszug streichen müssen – dies ist oftmals nicht der Fall.

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 163/18, VIII ZR 270/18) stellten die Karlsruher Richter klar, dass Mieter/innen bei unwirksamer Abwälzung der Schönheitsreparaturen von Vermieter/innen verlangen dürfen, die Wohnung zu streichen oder zu tapezieren – jedoch nur in dem Fall, dass sich der Zustand der Wohnung seit Bezug deutlich verschlechtert hat. Zudem sollen Mieter/innen an den (hälftigen) Kosten der Renovierung beteiligt werden.

Mieter/innen tappen damit eventuell in eine Kostenfalle, wenn sie ihre Vermieter/innen um Renovierung der Wohnung bitten. Beauftragen Vermieter/innen einen kostspieligen Malerbetrieb, können die Kosten nämlich leicht in die Höhe klettern. Es ist ratsam, sich zuvor mit den Vermieter/innen auf eine Ausführungsarbeit zu einigen, damit die Kosten – auch für Mieter/innen – überschaubar sind.

Expert/innen des Kieler Mietervereins schreiben zu aktuellen Mietrechtsfragen. Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne der Geschäftsführerin Ann Sophie Mainitz.