Von Fallstricken in der Kommunikation

Liebe Leserinnen und Leser, ein zähes Jahr 2021 ist vorbei, und die Entwicklung des Jahres 2022 bleibt in so vielen Dingen ungewiss. Normalerweise berichten wir an dieser Stelle immer mietrechtlich Wissenswertes. Diesmal möchten wir darüber berichten, was manchen Mieterinnen und Mietern Schockierendes widerfährt. Einige können ein Lied von den Fallstricken in der Kommunikation mit Deutschlands größtem Vermieter singen. So erreichte den Kieler Mieterverein ein Schreiben der VONOVIA, dessen Inhalt so absurd ist, dass wir ihn hier abdrucken möchten. Es geht um das Angebot einer Ratenzahlungsvereinbarung an ein Mitglied des Kieler Mietervereins, welche wie folgt lautet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Wir machen aus dem Mietvertrag XY gegen Frau Z offene Forderungen der Deutschen Annington Heimbau GmbH in Höhe von 0,00 € (hierbei handelt es sich um den tatsächlich benannten Betrag in dem Schreiben) geltend.
2. Frau Z erkennt zur Begründung einer selbständigen Verbindlichkeit an, der Deutschen Annington Heimbau GmbH die aufgeführte Forderung zu schulden.
3. Frau Z verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Hauptforderung sowie der Nebenforderungen.
4. Frau Z verpflichtet sich weiterhin, die Gesamtsumme beginnend am tt.mm.jjjj in 0 (!) Raten wie folgt zu leisten. Sonderzahlungen sind jederzeit möglich.


Es erscheint doch sehr absurd, dass ein Vermieter für dieses Schreiben nicht nur eine Briefmarke aufwendet, sondern auch noch das Mitglied bemüht, sich um diese Angelegenheit zu kümmern, wenngleich es eigentlich keine »Angelegenheit« gibt.

Expert/innen des Kieler Mietervereins schreiben zu aktuellen Mietrechtsfragen. Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne des Volljuristen Stephan Sombrutzki.