Wann in der Wohnung Wäsche getrocknet werden darf

Gerade in den Sommermonaten ist es verlockend, die Wäsche an der frischen Luft zu trocknen, aber wie ist grundsätzlich die Rechtslage? Mieter dürfen in ihrer Wohnung die Wäsche trocknen. Das gilt auch dann, wenn es im Haus einen Gemeinschaftstrockenkeller oder Speicher gibt. Ein Verbot in der Hausordnung, Wäsche außerhalb eines Trockenraums aufzuhängen, ist unwirksam. Das entschied zum Beispiel das Landgericht Düsseldorf.

Mieter dürfen immer einen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen und nutzen. Voraussetzung ist, dass eine ordnungsgemäße Ablüftungsvorrichtung vorhanden ist. Außerdem kann Wäsche auch auf dem Balkon aufgehängt werden. Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung gehört ebenfalls zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, meint auch das Düsseldorfer Landgericht. Deshalb ist es auch vertretbar, das Trocknen von Wäsche auf Wäscheständern oder ähnlichem in der Wohnung zu erlauben, soweit sich das Trockenaufkommen im Rahmen hält.

Wichtig ist, dass die Wohnung verstärkt gelüftet werden muss, um Feuchtigkeitsschäden zu verhindern, wenn hier getrocknet wird.

Expert/innen des Kieler Mietervereins schreiben zu aktuellen Mietrechtsfragen. Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne der Volljuristin Stefanie Anschütz.