Welche Formen der Mieterhöhungen es gibt

In Zeiten wie diesen, wenn Wohnraum knapp ist, erhöhen Vermieter gerne die Mieten ihrer Mieter, da diese kaum die Möglichkeit haben, Ersatzwohnraum zu finden. Wir wollen an dieser Stelle kurz skizzieren, welche Arten zur Erhöhung der Grundmiete es gibt. Vertraglich kann entweder eine Staffelmiete oder eine Indexmiete vereinbart werden.

Bei einer Staffelmiete wird genau beschrieben, wann die Miete um wie viel steigen soll. Die Indexmiete nimmt derweil grundsätzlich auf die allgemeinen Lebenshaltungskosten Bezug und kann sich nach entsprechender Erklärung verändern. Die Arten der Mieterhöhung schließen die gesetzlichen Erhöhungsmöglichkeiten wie die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel oder Vergleichswohnungen) sowie Modernisierungsmieterhöhungen häufig aus. Kommen hingegen die zuletzt genannten Mieterhöhungsarten zum Zug, gibt es Fristen zwischen der Erhöhungserklärung und dem Erhalt der Erhöhung, Kappungsgrenzen, um die die Miete maximal steigen darf und gegebenenfalls sind auch Fristen zur Klageerhebung für den Vermieter zu beachten. Niemand sollte daher bei Zweifeln an der Richtigkeit der Mieterhöhung leichtfertig seine Zustimmung erklären bzw. den geforderten Betrag einfach akzeptieren. Lassen Sie sich in diesen Fällen lieber fachkundig beraten. Bei bestehender oder zu begründender Mitgliedschaft stehen Ihnen die örtlichen Mietervereine in Schleswig-Holstein gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Expert/innen des Kieler Mietervereins schreiben zu aktuellen Mietrechtsfragen. Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne des Volljuristen Stephan Sombrutzki.