Wer das Treppenhaus reinigen muss

Ob Mieter die Treppen selbst putzen oder für die Treppenhausreinigung bezahlen müssen, ist üblicherweise schon im Mietvertrag geregelt. Ist dort vereinbart, dass der Mieter die Reinigung des Treppenhauses übernimmt, muss er regelmäßig putzen. Meistens wird dann in der Hausordnung oder per Aushang im Treppenhaus bestimmt, in welchem Turnus welcher Treppenhausabschnitt von ihm zu reinigen ist. Dagegen ist es allein Sache des Mieters, zu entscheiden, an welchem Wochentag, um wie viel Uhr oder mit welchen Reinigungsmitteln geputzt wird. Ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung ist der Vermieter für die Treppenhausreinigung verantwortlich. Er kann aber putzen lassen, das heißt eine Reinigungskraft oder Reinigungsfirma engagieren, wenn nicht schon ein Hausmeister für die Reinigung zuständig ist. Die anfallenden Kosten kann der Vermieter als Betriebskosten unter der Position »Gebäudereinigung« oder »Hausmeister« auf die Mieter des Hauses abwälzen. Völlig unwirtschaftliche Kosten müssen Mieter nicht tragen, zum Beispiel keine überhöhten Stundensätze von 50 Euro und mehr oder wenn der Vermieter die dreimalige Reinigung des Treppenhauses pro Woche veranlasst.

Grundsätzlich muss sich der Vermieter darum kümmern, dass ordentlich geputzt wird, Mieterbeschwerden muss er nachgehen. Das gilt auch, wenn Mieter abwechselnd für die Treppenhausreinigung verantwortlich sind und einzelne Mieter ihre Pflichten vernachlässigen, also schlecht oder gar nicht putzen. Der Vermieter kann diese Mieter abmahnen und, wenn sich deren Verhalten nicht ändert, eine Putzkraft mit der Reinigung beauftragen und die Kosten hierfür dem Mieter als Schadensersatz in Rechnung stellen. Der Vermieter darf aber nicht einfach die mietvertragliche Regelung für alle Mieter des Hauses aufkündigen und die Reinigung kostenpflichtig an eine Putzkraft übergeben. Wer als Mieter laut Mietvertrag verpflichtet ist, zu putzen, hat umgekehrt auch das Recht, zu putzen.

Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne von Volljuristin Stefanie Anschütz.