Wie es um die Wohnungssicherheit bestellt ist

Die Tage werden kürzer und die Nächte länger. In der kommenden Jahreszeit ist vielen Mietern an einer hohen Sicherheit der »eigenen vier Wände« gelegen. Allerdings können Mieter nach ihrem Einzug nicht verlangen, dass der Vermieter für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung sorgt. Sie haben keinen Anspruch auf einbruchshemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage. Investiert der Vermieter trotzdem in derartige Schutzmaßnahmen, handelt es sich um Wohnwertverbesserungen und Modernisierungen. Folge ist, dass der Vermieter die Miete erhöhen kann. Er darf 8 Prozent der Kosten einer solchen Baumaßnahme auf die Jahresmiete aufschlagen. Allerdings darf bei einer bestehenden Kaltmiete bis 7 Euro pro Quadratmeter maximal um 2 Euro und über einer Kaltmiete von 7 Euro pro Quadratmeter im Monat maximal um 3 Euro erhöht werden.

Wollen Mieter von sich aus in ihre Wohnungssicherheit investieren, müssen sie bei allen baulichen Änderungen der Mietsache die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der muss solche Maßnahmen bei einem nachvollziehbaren Interesse des Mieters kleiner Baumaßnahmen, wie den Einbau eines Türspions oder eines Sicherheitsschlosses, gestatten. Wichtig ist es aber zu klären, was am Ende der Mietzeit mit den Mieterinvestitionen passieren soll. Nach dem Gesetz ist es denkbar, dass der Vermieter dann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert, so dass noch einmal hohe Kosten durch den Rückbau auf den Mieter zukommen können.

Es empfiehlt sich hier eine so genannte Modernisierungsvereinbarung. Darin kann festgehalten werden, dass es dem Mieter gestattet ist, Baumaßnahmen durchzuführen, und dass diese Mieterinvestitionen beim Auszug nicht beseitigt werden müssen. Geregelt werden kann beispielsweise auch, dass der Vermieter für den Verbleib dieser wohnwertverbessernden Sicherheitsmaßnahmen eine Entschädigung zahlt.

Expert/innen des Kieler Mietervereins schreiben zu aktuellen Mietrechtsfragen. Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne der Volljuristin Birte Kubovcsik.