Bürgergeld: Mehrbedarf für die Anschaffung einer Waschmaschine

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) können gegenüber ihrem Jobcenter einen Anspruch auf Geldleistungen für die Anschaffung einer Waschmaschine haben, wenn ihre bereits vorhandene Waschmaschine kaputt gegangen ist und sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt.

Der Anspruch folgt aus § 21 Abs. 6 SGB II. Nach dieser Vorschrift wird ein sogenannter "Mehrbedarf" anerkannt, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht und im Fall einmaliger Bedarfe ein Darlehen nicht möglich oder zumutbar ist. Einen solchen unabweisbaren Bedarf hat das Sozialgericht Kiel bei einer Waschmaschine angenommen. Diesen Bedarf konnte der Kläger auch nicht aus seinem Regelbedarf decken, in dem 1,60 Euro im Monat für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspül- und Bügelmaschinen berücksichtigt sind. Denn der Wert von 1,60 Euro sei aus Verbrauchsstichproben in einem Zeitraum von drei Monaten erhoben worden. Da langlebige Haushaltsgeräte indessen nur im Abstand von vielen Jahren neu erworben werden müssten, seien deren Kosten in den meisten Stichproben mit Null eingeflossen. Auch die Überlegung, wie lange ein Leistungsberechtigter 1,60 Euro im Monat sparen müsste, um eine Waschmaschine, einen Wäschetrockner, eine Geschirrspülmaschine und ein Bügeleisen kaufen zu können, zeige, das die 1,60 Euro im Monat auf keiner hinreichend aussagekräftigen Datengrundlage beruhten. Auch die Anschaffungskosten für eine neue Waschmaschine in Höhe von 389,00 Euro zuzüglich 29,95 Euro Versandkosten waren nach Auffassung des Gerichts angemessen, da der Kläger bei einem Neuerwerb insbesondere auch Mängelgewährleistungsrecht habe. (SG Kiel, Urteil vom 14.03.2023, S 35 AS 35/22 – Berufung anhängig beim SH LSG)

Wir veröffentlichen jeden Monat ein Urteil, das für Bezieher/innen von Bürgergeld sowie anderen Sozialleistungen von Bedeutung ist. Unsere Servicerubrik entsteht in Zusammenarbeit mit dem Kieler Rechtsanwalt Helge Hildebrandt. Der Experte für Sozialrecht veröffentlicht zudem unter www.sozialberatung-kiel.de einen Blog.