Jobcenter muss Brillenreparatur bezahlen

Die Kosten für Reparaturen u. a. von therapeutischen Geräten wie Brillen sind nicht vom Regelbedarf umfasst und deswegen vom Jobcenter zu übernehmen, auch wenn Leistungsberechtigte grundsätzlichen einen Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber ihrer Krankenversicherung gehabt hätten.

Die im Bürgergeldbezug stehende Klägerin hatte sich eine Gleitsichtbrille gekauft. Kurz darauf wurden beide Gläser bei einem Sturz beschädigt. Den Antrag der Klägerin auf Übernahme der Kosten für zwei neue Brillengläser in Höhe von 780 Euro lehnte das beklagte Jobcenter ab. Das Sozialgericht Köln wies ihre Klage ab.

Das Landessozialgericht NRW hat das Urteil auf die Berufung der Klägerin hin geändert und das Jobcenter zur Zahlung von 256 Euro verurteilt. Denn Bedarfe für die Reparatur von therapeutischen Geräten wie Brillen werden nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 SGB II gesondert erbracht (zum SGB XII siehe § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XII). Der grundsätzlich vorrangige Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung war in diesem Fall ausgeschlossen, weil die Klägerin den Beschaffungsweg nicht eingehalten hatte. In diesem Fall ist das Jobcenter für eine entsprechende Leistungsgewährung verantwortlich.

Das sozialrechtlich zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 20 Abs. 1 GG umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Das Jobcenter ist daher verpflichtet, das medizinische Existenzminimum durch Übernahme der Kosten für die Brillenreparatur für den Fall sicherzustellen, dass diese tatsächlich nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Der Anspruch der Klägerin ist der Höhe nach jedoch auf das medizinisch Notwendige – hier 256 Euro für Gläser aus Standardmaterial – begrenzt. (Landessozialgericht NRW, Urteil vom 19.02.2025, L 12 AS 116/23)

Wir veröffentlichen jeden Monat ein Urteil, das für Bezieher/innen von Bürgergeld sowie anderen Sozialleistungen von Bedeutung ist. Unsere Servicerubrik entsteht in Zusammenarbeit mit dem Kieler Rechtsanwalt Helge Hildebrandt. Der Experte für Sozialrecht veröffentlicht zudem unter www.sozialberatung-kiel.de einen Blog.