Wenn die Rente auf ein falsches Konto geht

Überweist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einem Rentner seine Rente auf ein von diesem nicht angegebenes Konto, muss sie das Geld vom Inhaber dieses Kontos zurückfordern und dem Rentenbezieher seine Rente unverzüglich erneut auf das richtige Konto überweisen.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Berufsbetreuer sich die Rente sowie die ergänzenden Grundsicherungsleistungen seines Betreuten auf sein Fremdgeldkonto überweisen lassen, um damit unter anderem die Miete seines Betreuten zu bezahlen. Tatsächlich stellte er die Mietzahlungen ein, was zu einer Räumungsklage gegen den Betreuten führte. Nach eilig vollzogenem Betreuerwechsel wurde die DRV mit Schreiben des neuen Betreuers vom 31.07.2023 aufgefordert, mit sofortiger Wirkung sämtliche Zahlungen an den bisherigen Betreuer einzustellen und dessen Kontoverbindung aus der Leistungsakte des Betreuten dauerhaft zu löschen. Dennoch überwies die DRV Ende August 2023 auch noch die Rente für den Monat August 2023 an den Vorbetreuer – was sie nachträglich mit akutem Personalmangel begründete.

Im sozialgerichtlichen Eilverfahren gab die DRV ein Anerkenntnis ab, in dem sie sich verpflichtete, die Rente für den Monat August unabhängig von einer Rückforderung des Rentenbetrages vom früheren Betreuer unverzüglich an den Rentner auszuzahlen. Denn durch die Überweisung auf ein anderes als das vom Gläubiger – hier dem Rentner – angegebene Konto tritt keine Erfüllungswirkung ein (BGHZ 98, 24, 30). Die DRV musste die Rente deswegen erneut auszahlen und vom vorherigen Betreuer Herausgabe der August-Rente wegen ungerechtfertigter Bereicherung verlangen. (SG Kiel, Aktenzeichen S 7 R 2/23 ER – Anerkenntnis der DRV)

Wir veröffentlichen jeden Monat ein Urteil, das für Bezieher/innen von Bürgergeld sowie anderen Sozialleistungen von Bedeutung ist. Unsere Servicerubrik entsteht in Zusammenarbeit mit dem Kieler Rechtsanwalt Helge Hildebrandt. Der Experte für Sozialrecht veröffentlicht zudem unter www.sozialberatung-kiel.de einen Blog.