Wegen hoher Energiekosten werden nach Ansicht der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni (SPD) viele Menschen erstmalig auf Sozialleistungen angewiesen sein. Wie El Samadoni mitteilte, haben nicht nur Leistungsbeziehende Anspruch auf Übernahme von angemessenen Heizkosten. Auch Bürgerinnen und Bürger, die bisher keine Leistungen beziehen und denen eine Nachzahlung nicht durch eigenes Einkommen möglich ist, könnten einen Anspruch auf eine Kostenübernahme haben, so die Bürgerbeauftragte.
Es sei unerheblich, ob die Nachforderung in Zeiten vor dem Leistungsbezug entstanden ist. Wichtig sei nur, dass Betroffene den Antrag im Monat der Fälligkeit einer Nachzahlung stellen, so El Samadoni. Die Bürgerbeauftragte wies weiter darauf hin, dass bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten nicht der Betrag der Heizkosten an sich zu betrachten ist, sondern vielmehr auf den jeweiligen Verbrauch der Bürger abzustellen ist. Nur dieser müsse angemessen sein. Nicht alle Behörden würden dies bereits umsetzen.
EPD