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Für Menschen mit Behinderungen in SH: Schlichtungsstelle nimmt Betrieb auf

Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein oder deren Verbände können sich ab dem 10. Juni an eine neue, unabhängige und unparteiische Schlichtungsstelle wenden, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) verletzt fühlen. Mit dem kostenfreien Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle soll eine rasche außergerichtliche Einigung ermöglicht werden, wie die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Michaela Pries, heute mitteilte.

Die neue Schlichtungsstelle sei "eine unabhängige Anlaufstelle für Einzelpersonen und Verbände, um bestehende Barrieren und Benachteiligungen gezielt abzubauen und zu beseitigen", sagte Pries laut Mitteilung. Ziel sei es, gemeinsam mit den Beteiligten und mit professioneller Unterstützung Lösungen zu finden. "Das Schlichtungsverfahren ist ein niederschwelliges Angebot, um langfristig und nachhaltig eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft zu fördern", erläuterte Pries. Die Schlichtungsstelle ist den Angaben zufolge mit zwei neutralen Mitarbeitenden besetzt, die in jeder Phase des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinwirken. EPD

Die neue Schlichtungsstelle sei "eine unabhängige Anlaufstelle für Einzelpersonen und Verbände, um bestehende Barrieren und Benachteiligungen gezielt abzubauen und zu beseitigen". (Symbolbild: Pixabay)