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SH: Kabinett beschließt Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 13. Mai im Kabinett die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen. Ziel sei es, die Prävention zu verbessern, Gewalt zu verhindern, Opfer zu schützen und die Strafverfolgung in Fällen häuslicher Gewalt zu stärken, teilte das Sozialministerium mit. "Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies und gleichberechtigtes Leben. In einer Zeit, in der Antifeminismus und veraltete Denkmuster wieder salonfähig werden, ist es umso wichtiger, dass wir konsequent an der Umsetzung dieses Rechtes arbeiten", erklärte Gleichstellungsstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies (Grüne).

Ein Schwerpunkt der Strategie sei der Umgang mit geschlechterspezifischer Gewalt im Kontext innerer Sicherheit. Die Istanbul-Konvention verpflichte die Vertragsstaaten unter anderem zu einer Gefährdungsanalyse und zum Gefahrenmanagement. Maßnahmen der Landesstrategie seien unter anderem der Ausbau und die Finanzierung von Schutzangeboten, spezifische Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Migrationsgeschichte oder Behinderungen sowie Präventionsmaßnahmen für Jungen und Männer.

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie trat am 1. Februar 2018 in Kraft. Der Schwerpunkt der Konvention ist die Prävention und die Beseitigung der strukturellen Ursachen von Gewalt, die sich beispielsweise in Form von diskriminierenden Regeln, Gesetzen, Gebräuchen und Traditionen zeigen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten auf allen Ebenen, gegen Gewalt vorzugehen. EPD

Im Jahr 2024 wurden in Schleswig-Holstein den Angaben zufolge insgesamt 9.360 Opfer häuslicher Gewalt erfasst. 432 Fälle waren sogenannte Hochrisikofälle. Rund 70 Prozent der Opfer waren Frauen. (Foto: Pixabay)