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Wegen Bettelns und Musizierens: HVV verhängt fast 3.000 Bußgelder

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) hat innerhalb von zwölf Monaten 2.998 Bußgelder wegen Bettelns und Musizierens in U- und S-Bahnen erhoben. Die dadurch erzielten Einnahmen belaufen sich auf 119.920 Euro, wie die Hamburger Linksfraktion am 9. Mai unter Berufung auf eine Senatsantwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Olga Fritzsche mitteilte. Der Senat nennt darin Zahlen für das erste Quartal 2025 und für die Quartale zwei bis vier des Vorjahres. Demnach gab es im selben Zeitraum 603 Beschwerden anderer Fahrgäste. Fritzsche nannte das Vorgehen gegen Bettelnde "ein zutiefst unsoziales und ordnungspolitisch motiviertes Vorgehen". Es kriminalisiere Armut, statt sie zu bekämpfen.

"Betteln ist kein Vergehen, sondern Ausdruck akuter Not und fehlender Alternativen", erklärte Fritzsche. "Wer hier mit Verboten und Repression reagiert, nimmt das Geld wirklich von den Falschen." Sie hoffe, dass die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF, Berlin), des Hamburger Straßenmagazins Hinz&Kunzt und Betroffener "diesem unwürdigen Umgang mit Armut endlich ein Ende setzt". Verdrängung sei keine Sozialpolitik, sie verschärfe nur das Leid, befand Fritzsche.

Die GFF hat eigenen Angaben zufolge am 26. März gemeinsam mit Hinz&Kunzt und zwei Betroffenen beim Amtsgericht in Hamburg Klage gegen das Bettelverbot in Bussen und Bahnen des HVV eingereicht. Ziel sei eine gerichtliche Klarstellung, dass das pauschale Bettelverbot das Persönlichkeitsrecht und die Meinungsfreiheit der Betroffenen verletzt und deshalb die Regelung in den Beförderungsbedingungen unwirksam ist. Die HVV-Beförderungsbedingungen verbieten laut Senat seit 2004 das Betteln und Musizieren. EPD

Betteln sei der der Linken-Abgeordneten Olga Fritzschezufolge "kein Vergehen, sondern Ausdruck akuter Not und fehlender Alternativen". (Symbolfoto: Pixabay)